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   VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048   

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VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048 (https://dejure.org/2004,9803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2004 - 22 CS 04.1048 (https://dejure.org/2004,9803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 (https://dejure.org/2004,9803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Vollziehbarkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung; Ordnungspflichtigkeit durch kausale Verursachung einer schädlichen Bodenverunreinigung; Schaffung einer Gefahrenlage durch Belieferung einer defekten Tankanlage mit Mineralöl; Person des Betreibers von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
    Diese Ausführungen vermögen nicht zu überzeugen, weil sie die sachverständigen Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts A. als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 BayWG), die im wasserrechtlichen Verfahren nach ständiger Rechtsprechung besonderes Gewicht haben (vgl. z.B. BayVGH vom 7.10.2002 , BayVBl 2003, 753), nicht zu erschüttern vermögen.
  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. auch BayVGH vom 17.3.2004; Az. 22 CS 04.362 ).
  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
    Entscheidend ist, dass die Gefahrenschwelle in ihrem Tankstellenbetrieb und durch ihre Befüllungsmaßnahmen und damit in ihrem Verantwortungsbereich überschritten worden sein muss, durch welche konkrete Ursache dies auch immer geschehen sein mag (so auch BayVGH vom 15.3.1999 , BayVBl 2000, 149/150).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZR 5/93
    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
    Soweit die Antragstellerin die Kunden der Fa. Auto ... als fahrlässige Verursacher von Mineralölverschüttungen in Betracht zieht, so ist dies eine Möglichkeit, der der Tankstellenbetreiber Rechnung tragen muss, z.B. durch die Errichtung einer mineralölundurchlässigen Sperrschicht unter den Zapfsäulen (vgl. BGH vom 14.10.1995, Az. X ZR 5/93).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 22 ZB 15.1770

    Bodenverunreinigung, Untersuchungsanordnung, Gefährdungsabschätzung,

    Er macht geltend (Schriftsatz vom 18.9.2015), das Verwaltungsgericht habe die Klägerin zu Recht als Verursacher im Sinn von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG angesehen; das hierfür erforderliche, im Rahmen einer rechtlichen Bewertung zu prüfende (BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048) unmittelbar gefahrbegründende Verhalten, das selbst die Gefahrenschwelle überschreite und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt habe (BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489), liege bei der Klägerin vor.

    Präzisierend versteht man deshalb unter unmittelbar ursächlich das, was als die Gefahrenschwelle überschreitend zu bewerten ist (vgl. Amtl. Begründung BT-Drs. 13/6701, S. 34; BayVGH vom 17.3.2004 -Az. 22 CS 04.362; BayVGH vom 23.6.2004 - Az. 22 CS 04.1048).

    Sonach kommt der Betreiberstellung im Sinn von § 19i WHG a. F. erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der Verursachereigenschaft im Sinn von § 4 Abs. 3 BBodSchG zu (vgl. BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - GewArch 2004, 390, Rn. 18 bis 20).

    Richtig ist, dass der Verwaltungsgerichtshof im letztgenannten Beschluss auf die Betreibereigenschaft insofern abgestellt hat, als er darauf hingewiesen hat, dass im dortigen Fall die die Tankstelle beliefernde Mineralölgesellschaft nach der gesetzlichen Wertung des - seinerzeit geltenden - § 19g und § 19i WHG a. F. als Betreiberin der Tankstelle anzusehen sei, daher nach diesen Vorschriften insbesondere Sorgfalts- und Überwachungspflichten habe und gerade beim Befüllen des Tanklagers (§ 19k WHG a. F.) noch besondere Pflichten erfüllen müsse (BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - GewArch 2004, 390, juris Rn. 18 bis 20).

    Rückschlüsse auf die Verteilung der Verantwortung und darauf, wer als Verursacher im Sinn des § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG angesehen werden darf, können sich vorliegend aus dem Vertrag vom 8. März 1965 (bzw. 10.2.1965) zwischen Herrn G. und der Klägerin ergeben, der - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat (UA, S. 25 oben) - demjenigen Tankstellenvertrag ähnelt, der im Verfahren 22 CS 04.1048 streitgegenständlich war.

    Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Verfahren 22 CS 04.1048 (B. v. 23.6.2004, a. a. O.) ausgeführt hat, gehen die genannten Vorschriften davon aus, dass jeder von mehreren Verpflichteten seine Pflichten erfüllt.

    Dem entspricht es nicht, das sich die mehreren Verpflichteten wechselseitig aufeinander verlassen und die Pflichten dabei unerfüllt bleiben (BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 18); dass der Tankstellenhalter vertraglich im Innenverhältnis zur Mineralölgesellschaft, als deren Handelsvertreter er agiert, die Verantwortung und alleinige Haftung bezüglich der im Eigentum der Mineralölgesellschaft stehenden Tanklagerbehälter übernommen hat, ändert an der Verantwortlichkeit der Mineralölgesellschaft in Bezug auf öffentlich-rechtliche Pflichten nichts (BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11

    Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von

    Die Verantwortlichkeit dem Grunde nach, d. h. das "Ob" der Verursachung muss nachgewiesen sein (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Juli 1995 - 2 M 7/95, zitiert nach juris; VGH München, Beschluss vom 23.06.2004 - 22 CS 04.1048, zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 K 4572/08

    Wacker Chemie haftet für CKW-Schaden in Düsseldorf-Eller

    Entscheidend ist, dass die Kontaminationen auf dem Tanklagerbetrieb beruhen, durch welche konkrete Ursache - undichte Tanks, undichte Rohrleitungen, Handhabungsverluste und/oder Überfüllungen - dies auch immer geschehen sein mag, vgl. VGH München, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 -, juris.
  • VGH Bayern, 28.11.2007 - 22 BV 02.1560

    Bodenschutzrecht: Bodenschutzrechtliche Anordnung //

    Präzisierend versteht man deshalb unter unmittelbar ursächlich das, was als die Gefahrenschwelle überschreitend zu bewerten ist (vgl. Amtl. Begründung BT-Drs. 13/6701, S. 34; BayVGH vom 17.3.2004 -Az. 22 CS 04.362; BayVGH vom 23.6.2004 - Az. 22 CS 04.1048).
  • OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14

    Ausgleichsanspruch zwischen Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz

    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048; vgl. auch Landmann/Rohmer/Dombert, BBodSchG, Stand: 1. Mai 2016, § 4 Rn. 21).
  • VG Aachen, 08.05.2008 - 6 K 101/08
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 -, juris Rn. 16 unter Hinweis auf die Amtliche Begründung zum Regierungsentwurf des Bundes-Bodenschutzgesetzes, Bundestags-Drucksache 13/6701, S. 34; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (NdsOVG), Urteil vom 19. April 2007 - 7 LC 67/05, NVwZ-RR 2007, 666 = juris Rn. 62.

    vgl. zu dieser Möglichkeit wiederum: BayVGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 -, juris Rn. 18.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 -, juris Rn. 18; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Auflage 2007.

  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 - , juris.

    vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048 - , juris; siehe allerdings auch VG Braunschweig, Beschluss vom 27. Juni 1988 - 2 D 34/88 - , juris, demzufolge ein Grundstückseigentümer gegen seine Inanspruchnahme als Zustandsstörer nicht einwenden könne, Boden - und Grundwasserverunreinigungen (hier: aus einem undichten Tank ausgetretenes Heizöl) seien ganz oder überwiegend von Voreigentümern verursacht worden, so dass er die Gefahrenlage nicht durch eigenes Handeln geschaffen habe.

  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749

    Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung

    Es ist mithin darauf abzustellen, in wessen Risiko- und Pflichtensphäre die Verantwortung für einen gefährlichen Zustand fällt, wobei ein hinreichend enger Wirkung- und Ursachenzusammenhang zwischen dem Überschreiten der Gefahrengrenze und dem Verhalten einer Person notwendig ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 11.03.2009 - AN 9 K 07.02369

    Unzulässige Leistungsklage auf Kostenersatz nach Ersatzvornahme; zwingend

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Kammer folgt, richtet sich die Verursachung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG nach allgemeinem Sicherheits- und Polizeirecht (BayVGH, Beschluss vom 23.6.2004 - 22 CS 04.1048).
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489

    Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung; Störerauswahl

    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 und vom 23.6.2004 Az. 22 CS 04.1048).
  • VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 1113/08

    Klage eines Mineralkonzerns gegen einen auf das BBodSchG gestützten Bescheid

  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 2724/03

    Rechtswidriger Widerruf eines Zuwendungsbescheids

  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 781/10

    Keine Inanspruchnahme eines nur theoretischen möglichen Verhaltensstörers zu

  • VG Ansbach, 30.10.2018 - AN 9 K 17.02143

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung für ehemalige Sandgrube -

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Augsburg, 12.09.2022 - Au 9 K 21.1644

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen im Bereich einer

  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 9 K 21.203

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung in verfüllter Grube -

  • VG München, 07.07.2015 - M 2 K 14.4198

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung

  • VG Augsburg, 20.09.2022 - Au 9 S 22.1480

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.02279

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine

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